Desinfektion von Oberflächen
Purolyt eignet sich zur Desinfektion von Oberflächen, Wänden und Böden im privaten Haushalt, öffentlichen Einrichtungen, Krankenhäusern, Gastronomie, Industrie, Landwirtschaft und Gartenbau.
Je nach Bedarf kann dies im Sprüh-, Wisch- oder Tauchverfahren durchgeführt werden.
Desinfektion von Wasser
Purolyt eignet sich zur Desinfektion von Wasser u. a. für Schwimmbäder, Aquarien, Klimaanlagen sowie Gießwasser für Gartenbau, Landwirtschaft und Hydrokultur.
Darüber hinaus kann Purolyt zur Desinfektion von Abwasser und chemischen Toiletten eingesetzt werden.
Desinfektion von Luft
Purolyt eignet sich zur Desinfektion von Raumluft. Dies wird mittels geeigneter Zerstäuber bzw. Kaltvernebelung erreicht. Anwendungen finden sich im privaten, öffentlichen und industriellen Bereich, z. B. Raumdesinfektion für Weiterverarbeitungsprozesse in der Lebensmittelindustrie (Trocknung von Kräutern).
Desinfektion von Werkzeugen, Gartengeräten und Systemkomponenten
Purolyt eignet sich zur Desinfektion von Werkzeugen, Instrumenten und Gartengeräten.
Auch Rohre, Schläuche und Systemkomponenten können problemlos desinfiziert werden.
Insbesondere Schnittwerkzeuge in der Pflanzenzucht sollten regelmäßig desinfiziert werden, um Verschleppungen von Erregern zu vermeiden.
Desinfektion von inerten Substraten
Purolyt eignet sich zur Desinfektion inerter Substrate. Inerte Substrate können so bereits vor dem Gebrauch entkeimt werden. Auch der Einsatz zum periodischen bzw. finalen Spülen kann Verkeimungen sicher verhindern. Selbst das Recycling inerter Substrate wird mit Purolyt möglich!
Desinfektion im Lebens- und Futtermittelbereich
Purolyt eignet sich zur Desinfektion im Lebens- und Futtermittelbereich.
Purolyt darf somit angewandt werden zur Desinfektion von Einrichtungen, Behältern, Besteck und Geschirr, Oberflächen und Leitungen, die im Zusammenhang mit der Herstellung, Beförderung, Lagerung oder dem Verzehr von Lebens- oder Futtermitteln (einschließlich Trinkwasser) für Menschen und Tiere Verwendung finden.
Trinkwasseraufbereitung
Der Wirkstoff und das Herstellungsverfahren von Purolyt sind durch das Umweltbundesamt geprüft und werden als zulässiger Aufbereitungsstoff und zulässiges Desinfektionsverfahren in der amtlichen Liste nach § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geführt. Sie sind damit in Deutschland amtlich für die Trinkwasserdesinfektion zugelassen. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!